Seitens unserer Firma (Firmenstempel/Firmenanschrift einfügen)
als Person für die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer.
Die Person hat gemäß § 6 Abs. 1 BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
zur Abwehr besonderer Gefahr Weisungsbefugnis gegenüber den Betriebsangehörigen aller Unternehmen,
soweit dies für die Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen erforderlich ist.
Die Verpflichtung und Verantwortung der Unternehmer (z. B. die
Aufsichtspflicht über eigene Mitarbeiter) werden hierdurch weder eingeschränkt
noch aufgehoben.
Zu den Aufgaben dieser Person gehört:
- Abstimmung der Arbeiten aller Unternehmen aufeinander, sofern dies die Personen-, Produkt- und
Anlagensicherheit erfordert.
- Einweisung der Fremdfirmenangehörigen in betriebsspezifische Gefahren, zu
beachtende Regelungen und erforderliche Schutzmaßnahmen.
- Kontrolle der vereinbarten Sicherheitsregeln für Fremdfirmen.
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Ort, Datum |
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Unterschrift Unternehmensleitung |
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Ort, Datum |
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Unterschrift bestellte Person |
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